Ein verzweifelter Mann am Arbeitsplatz, während Kollegen über ihn lachen – Mobbing kann ernste Folgen haben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft, sich zu wehren.

Mobbing am Arbeitsplatz: Deine Rechte und Möglichkeiten

Schikane, Ausgrenzung, gezielte Demütigungen – Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem mit weitreichenden Folgen. Fast jeder dritte Beschäftigte in Deutschland hat bereits Mobbing erlebt oder beobachtet, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die psychische Belastung ist enorm und kann langfristig krank machen. Doch viele Betroffene wissen nicht, wie sie sich effektiv wehren können oder welche Rechte ihnen zustehen.


Was genau ist Mobbing?

Mobbing beschreibt wiederholte feindselige Handlungen gegenüber einer Person mit dem Ziel, diese systematisch auszuschließen oder zu schädigen. Dabei kann Mobbing verschiedene Formen annehmen:

Art des Mobbings Beispiele aus der Praxis
Psychische Gewalt Ständige Kritik, Verbreitung falscher Gerüchte, Isolierung von Kollegen
Verbale Angriffe Beleidigungen, Drohungen, Demütigungen in Meetings
Sabotage & Schikane Wichtige Informationen vorenthalten, falsche Anschuldigungen
Cyber-Mobbing Diffamierung in E-Mails oder internen Chats

Oft sind die Übergänge fließend, aber wichtig ist: Einzelne Konflikte sind kein Mobbing – erst die systematische Wiederholung macht es dazu.

Welche Rechte haben Mobbing-Opfer?

Das deutsche Arbeitsrecht bietet Betroffenen verschiedene Schutzmechanismen. Arbeitgeber sind sogar gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten vor Mobbing zu schützen. Hier sind die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen:

Gesetz / Vorschrift Bedeutung für Mobbing-Betroffene
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitgeber müssen Maßnahmen gegen psychische Belastung treffen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 241 Abs. 2 Pflicht des Arbeitgebers, auf das Wohl der Arbeitnehmer zu achten
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 75 Betriebsrat kann aktiv gegen Mobbing vorgehen

Wichtig: Wer gemobbt wird, sollte frühzeitig handeln und sich rechtliche Unterstützung suchen. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann helfen, Ansprüche durchzusetzen und arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten.

Eine gestresste Frau im Büro hält sich den Kopf – Mobbing und Arbeitsstress sind ernstzunehmende Probleme. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Betroffenen helfen.

Erste Schritte: So kannst du dich wehren

Viele Betroffene bleiben lange still, weil sie Angst vor Konsequenzen haben. Doch je früher du handelst, desto besser. Hier sind die wichtigsten Schritte:

Mobbing-Tagebuch führen

  • Notiere Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen und konkrete Vorfälle.
  • Sammle E-Mails, Chatverläufe oder schriftliche Anweisungen als Beweise.

Gespräch mit dem Vorgesetzten oder Betriebsrat suchen

  • Vorgesetzte sind verpflichtet, gegen Mobbing vorzugehen.
  • Falls dein Chef selbst involviert ist, wende dich an den Betriebsrat oder die Personalabteilung.

Mobbing schriftlich melden

  • Dokumentiere dein Anliegen in einer E-Mail oder Beschwerde.
  • Formuliere klar, was passiert ist und welche Maßnahmen du erwartest.

Arbeitsrechtliche Beratung einholen

  • Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann klären, welche Ansprüche du hast (z. B. Abmahnung für den Täter, Schadensersatz oder Kündigungsschutz).
  • Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernimmt diese meist die Kosten.

Psychische Gesundheit schützen

  • Mobbing kann krank machen – scheue dich nicht, einen Arzt oder Therapeuten aufzusuchen.
  • Falls nötig, kann eine Krankschreibung helfen, Abstand zu gewinnen und Kraft zu sammeln.

Tipp: Je früher du dich wehrst, desto höher sind die Chancen, dass Mobbing gestoppt wird. Schweigen hilft nur den Tätern!

Kündigung wegen Mobbing – was tun?

In schweren Fällen kündigen Mobbing-Opfer, um der belastenden Situation zu entkommen. Doch Vorsicht: Eine Eigenkündigung kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Hier gilt:

  • Nicht vorschnell kündigen – Erst die rechtlichen Möglichkeiten prüfen.
  • Betriebsrat oder Personalabteilung einschalten – Eine interne Lösung kann oft helfen.
  • Abfindung prüfen lassen – Falls du eine Kündigung nicht vermeiden kannst, solltest du mögliche Abfindungsansprüche kennen.

Falls der Arbeitgeber selbst mobbt oder die Situation ignoriert, kann eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer in Betracht kommen. Ein juristisches Gutachten hilft hier, die Erfolgsaussichten abzuwägen.

Falls du unsicher bist, welche rechtlichen Schritte möglich sind, kann dir ein Anwalt online Arbeitsrecht erste Einschätzungen geben – oft sogar in einer kostenlosen Erstberatung.

Mobbing vorbeugen: Prävention im Unternehmen

Die beste Lösung ist, Mobbing gar nicht erst entstehen zu lassen. Unternehmen können vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um eine gesunde Arbeitsatmosphäre zu schaffen.

Präventionsmaßnahme Warum sie wichtig ist
Klare Regeln und Anti-Mobbing-Richtlinien Schaffen Bewusstsein und zeigen Null-Toleranz
Offene Kommunikationskultur fördern Reduziert Konflikte durch frühzeitige Klärung
Schulungen und Workshops für Führungskräfte Sensibilisiert Vorgesetzte für Mobbing-Anzeichen
Interne Vertrauensstellen einrichten Gibt Betroffenen niedrigschwellige Anlaufstellen

Studien zeigen, dass Unternehmen mit einer aktiven Anti-Mobbing-Strategie weniger Krankenstände und eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit haben. Deshalb sollte Mobbingprävention ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur sein.

Wann kann Mobbing strafrechtliche Folgen haben?

Mobbing ist nicht nur ein arbeitsrechtliches Problem – in manchen Fällen kann es sogar strafrechtlich relevant sein. Das Strafgesetzbuch (StGB) kennt zwar keinen eigenständigen „Mobbing“-Tatbestand, doch je nach Schwere der Vorfälle können verschiedene Delikte erfüllt sein:

Straftatbestand Mögliche Strafe Beispiele
Beleidigung (§ 185 StGB) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre Herabwürdigende Äußerungen, Beschimpfungen
Üble Nachrede (§ 186 StGB) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr Verbreitung falscher, rufschädigender Behauptungen
Verleumdung (§ 187 StGB) Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre Bewusste Lügen, um den Ruf einer Person zu zerstören
Nötigung (§ 240 StGB) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre Erzwingen bestimmter Handlungen durch Drohungen
Körperverletzung (§ 223 StGB) Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre Psychische Belastung mit gesundheitlichen Folgen (z. B. Depressionen, Angststörungen)

Betroffene können nicht nur arbeitsrechtlich vorgehen, sondern zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Besonders schwere Fälle, die zu Burnout oder psychischen Erkrankungen führen, können als gefährliche Körperverletzung gewertet werden.

Wichtig: Strafrechtliche Verfahren sind unabhängig von arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Wer sich bedroht oder massiv beleidigt fühlt, sollte sich nicht scheuen, juristische Schritte einzuleiten.

Eine Frau im Gespräch mit einer Anwältin – professionelle Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht kann Mobbing-Opfern helfen, ihre Rechte durchzusetzen.

„Ich habe mich lange nicht getraut“ – Ein Interview über Mobbing und rechtliche Wege

Mobbing am Arbeitsplatz ist für viele Betroffene eine enorme psychische Belastung. Doch wie kann man sich wehren? Wir sprechen mit der Arbeitsrechtlerin Dr. Julia Weber und einer Betroffenen, die erfolgreich gegen Mobbing vorgegangen ist.

„Ich habe viel zu lange geschwiegen“ – Ein Gespräch mit Anna L., die sich erfolgreich gewehrt hat

Redaktion: Anna, wann hast du gemerkt, dass du gemobbt wirst?

Anna L.: Am Anfang dachte ich, ich bilde mir das ein. Mein Chef ignorierte mich oft in Meetings, kritisierte mich ständig vor anderen und übertrug mir absichtlich unlösbare Aufgaben. Kollegen zogen sich zurück, wahrscheinlich aus Angst, selbst ins Visier zu geraten. Irgendwann habe ich mich nur noch krank und hilflos gefühlt.

Redaktion: Was war der Wendepunkt für dich?

Anna L.: Als ich nachts nicht mehr schlafen konnte und Panikattacken bekam, wusste ich, dass es so nicht weitergeht. Ein Kollege riet mir, alles zu dokumentieren. Ich fing an, mir Notizen zu machen, und suchte dann eine Anwältin auf.

Redaktion: Wie ging es dann weiter?

Anna L.: Meine Anwältin erklärte mir meine Rechte und half mir, eine offizielle Beschwerde beim Arbeitgeber einzureichen. Zuerst tat sich nichts, aber als ich mit einer Klage drohte, wurde mein Chef plötzlich gesprächsbereit. Letztlich wurde ich in eine andere Abteilung versetzt, und er erhielt eine Abmahnung.

Redaktion: Was würdest du anderen Betroffenen raten?

Anna L.: Nicht schweigen! Ich hätte viel früher handeln sollen. Wer gemobbt wird, sollte sich Unterstützung suchen – von Kollegen, dem Betriebsrat oder einer Fachanwältin. Mobbing hört nicht von selbst auf.

Rechtliche Einschätzung: Dr. Julia Weber, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Redaktion: Frau Dr. Weber, ab wann spricht man aus rechtlicher Sicht von Mobbing?

Dr. Julia Weber: Entscheidend ist die Systematik. Einzelne Konflikte sind noch kein Mobbing, aber wenn eine Person regelmäßig schikaniert, ausgegrenzt oder unfair behandelt wird, spricht man von Mobbing. Es gibt viele rechtliche Ansatzpunkte, um sich zu wehren.

Redaktion: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene?

Dr. Julia Weber: Das hängt vom Einzelfall ab. Mitarbeiter können sich intern beschweren, den Betriebsrat einschalten oder sich auf das Arbeitsschutzgesetz berufen. Falls das Unternehmen nichts unternimmt, sind auch arbeitsrechtliche Schritte möglich – zum Beispiel eine Abmahnung oder eine Klage gegen den Arbeitgeber. In schweren Fällen kann sogar eine fristlose Eigenkündigung mit Schadensersatzansprüchen gerechtfertigt sein.

Redaktion: Was raten Sie Betroffenen, die Angst vor Konsequenzen haben?

Dr. Julia Weber: Angst ist verständlich, aber nichts zu tun ist oft schlimmer. Wer Mobbing dokumentiert und sich beraten lässt, stärkt seine Position. Außerdem haben Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann klären, welche Schritte sinnvoll sind, ohne dass der Job gefährdet wird.

Redaktion: Gibt es Fälle, in denen Mobbing strafrechtlich relevant wird?

Dr. Julia Weber: Ja, wenn es um Beleidigung, Verleumdung, Nötigung oder sogar Körperverletzung geht. In solchen Fällen können Betroffene nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch strafrechtlich vorgehen. Ich hatte einen Fall, in dem ein Mobbing-Täter wegen schwerer Beleidigung verurteilt wurde.

Redaktion: Was wünschen Sie sich von Unternehmen im Umgang mit Mobbing?

Dr. Julia Weber: Prävention! Viele Fälle entstehen, weil es keine klaren Regeln gibt. Schulungen, feste Ansprechpersonen und eine klare Haltung gegen Mobbing sind wichtig. Arbeitgeber müssen verstehen: Mobbing schadet nicht nur den Opfern, sondern auch dem Unternehmen.

„Mobbing ist kein Privatproblem“

Dieses Interview zeigt: Mobbing kann jeden treffen – aber niemand muss es hinnehmen. Wer Beweise sichert, sich Hilfe sucht und juristische Beratung einholt, kann sich erfolgreich wehren. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, um ein gesundes Arbeitsklima zu schaffen.

Betroffene sollten frühzeitig aktiv werden – ihre Rechte sind stärker, als sie denken.

Mobbing ist kein Schicksal – du hast Rechte!

Mobbing am Arbeitsplatz kann jeden treffen, doch niemand muss es einfach hinnehmen. Rechtzeitig handeln ist entscheidend! Wer früh Beweise sichert, sich juristisch beraten lässt und sich Unterstützung holt, kann sich erfolgreich wehren.

Ob durch eine Mediation, eine Abmahnung gegen den Täter oder sogar Schadensersatz – das Arbeitsrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich zu schützen. Arbeitgeber haben eine klare Verantwortung, Mobbing zu verhindern, und wer sich wehrt, verbessert oft nicht nur die eigene Situation, sondern auch das Arbeitsklima für andere.

Falls du betroffen bist: Bleib nicht allein mit dem Problem. Hol dir Unterstützung – deine Rechte sind auf deiner Seite.

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