Junge Mieterin bei einem Anwalt

Die Rechte als Mieter: Alles, was du über Räumungsklagen wissen musst!

Für die Vermieter ist es in den meisten Fällen die letzte Chance, einen Mieter loszuwerden: die Räumungsklage. Trotzdem gibt es noch die Seite des Mieters, die aus welchem Grund auch immer, die Wohnung oder das Haus nicht verlässt. Doch was sollte der Mieter über eine Räumungsklage wissen? Diese und noch weitere Fragen werden in folgendem Text beantwortet.

Was ist eine Räumungsklage?

Wenn ein Vermieter einen Mieter – aus welchem Grund auch immer – den Mietvertrag kündigt und dieser nach Ablauf der Kündigungsfrist das gemietete Haus oder die gemietete Wohnung nicht verlässt, hat der Vermieter das Recht eine Räumungsklage zu erstellen.

Auch wenn in Deutschland die Pflicht besteht, dass ein Mieter pünktlich und vollständig seine Miete bezahlt, kommt es immer wieder zu Mietrückständen. Mietrückstände sind damit auch der häufigste Grund für eine Räumungsklage. Aber auch andere Auseinandersetzungen wie Mieterhöhungen oder Unstimmigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung können dazu führen.

Wenn ein Mieter seine Miete nicht bezahlt, kann der Vermieter mit einer fristlosen Kündigung reagieren. Nimmt der Mieter diese fristlose Kündigung nicht wahr, kann der Vermieter eine Räumungsklage einleiten. Auch bei Beschädigungen in der Mietwohnung oder dem Miethaus kann eine Räumungsklage eingeleitet werden. Möchte der Vermieter selbst in die Wohnung oder das Haus einziehen, kann er den Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist ebenso kündigen. Auch dies können Gründe sein, wieso im Nachhinein eine Räumungsklage eingeleitet wird. Wenn der Mieter nach der Räumungsklage keine neue Wohnung hat, wird es für den Mieter sehr schwer. Aber auch für den Vermieter ist dies nicht einfach, denn auch dieser wünscht sich in den meisten Fällen, dass er zu diesem Schritt nicht gehen muss. Allerdings entstehen bei einer Nichtzahlung der Miete finanzielle Nachteile für den Vermieter. Es ist der allerletzte Weg, den der Vermieter geht, um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen.

Was kann der Mieter bei einer Räumungsklage machen?

Bevor der Vermieter eine Räumungsklage schickt, muss er den Vermieter kündigen. Wenn er eine fristlose Kündigung einreicht, sollte der Mieter erst einmal anwaltlich überprüfen lassen, ob sie überhaupt rechtlich wirksam ist. Der Anwalt prüft dann Sachen wie ob vor der Kündigung eine Abmahnung notwendig gewesen wäre oder ob die Kündigungsgründe überhaupt zutreffen und ausreichen.

Wenn allerdings schon eine Räumungsklage eingeleitet wurde, kann der Mieter in der Regel noch einen Widerspruch einlegen. Wenn eine Härte für den Mieter vorliegt, nachdem der Mietvertrag endet, ist der Widerspruch begründet. Sollte die Härte nicht bei dem Menschen bestehen, der selbst den Mietvertrag unterschrieben hat, reicht es auch, wenn diese bei einem Angehörigen des Haushalts besteht.

Der Mieter hat anschließend noch die Möglichkeit, eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zu erwirken. Allerdings wird dies im Einzelfall entschieden, ob es überhaupt möglich ist. Auch wenn dem Mieter selbst dadurch auch Kosten entstehen, bekommt er durch das Gericht eine Räumungsfrist gestattet. Wer bei einer Räumungsklage keine neue Wohnung hat, braucht diese Zeit, um eine neue Wohnung zu finden.

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